Kosten

Bitte beachten Sie, dass die vereinbarten Termine beidseitig verbindlich sind.

Erstgespräch
bis 90 Min. 90 €

Folgetermin
à 60 Min. 90 €

Es ist üblich, das Honorar direkt im Anschluss an den Termin in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Da dies eine reine Bestellpraxis ist, berechne ich ein Ausfallhonorar bei Absagen von weniger als 24 h oder komplett ausbleibenden Absagen.

Für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten bieten wir ein ermäßigtes Honorar an.

Vorteile für Selbstzahler

Keine Wartezeit: Sie erhalten bei mir kurzfristig Termine. Ich stehe Ihnen auch als Überbrückung der Wartezeit bei einem kassenärztlichen Therapeuten zur Verfügung. Sprechen Sie mich gerne an.

Methodenfreiheit: Sitzungsanzahl und die verwendete psychotherapeutische Methode richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Schweigepflicht: Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt. Sie bestimmen selbst über Ihre Daten. Da ich außerdem der Schweigepflicht unterliege, bleiben alle Inhalte vertraulich, die in Therapie und Coaching besprochen werden: Nur Sie und ich wissen davon.

Datenschutz: Keine Datenweitergabe an Ihre Krankenkasse. Es entsteht keine „Krankenakte“. Somit entfallen Nachteile beim Abschluss von Lebens – oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer „offiziellen“ Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler.

Keine Sperrfrist: Wenn Sie sich innerhalb einer Sperrfrist befinden, weil sie eine Psychotherapie abgebrochen haben, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht die Kosten für eine weitere Therapie. Als Selbstzahler finden Sie bei mir Unterstützung.

Hinweis Ausfallhonorar

Sie können nur mit einem Vorlauf von mehr als 48 h vor dem Sitzungsbeginn den Termin kostenfrei verschieben oder absagen. Bei einer Absage von weniger als 24 h oder einer komplett ausbleibenden Absage ist der vollständige Betrag von 85 € zu zahlen.

Terminabsagen oder Änderungen sind schriftlich an sina.buerger@wege-und-ziele.de oder telefonisch (AB ist geschaltet) zu richten.

Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn die Klientin / der Klient ohne sein Verschulden, z.B. im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls, nicht erscheinen kann. Der Grund einer Verhinderung ist jedoch unverzüglich mitzuteilen, soweit dies möglich ist, und auf Verlangen nachzuweisen.